Wir unterstützen Sie in jeder Lebenslage

Die Alltagsbegleiter

Krefeld – Viersen – Neuss

Wir sind ein zertifizierter Anbieter von Betreuungsleistungen nach §45 SGB XI.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse oder auch privat.

Wir unterstützen Sie in den folgenden Regionen:

  • Krefeld, Viersen, Meerbusch
  • Moers und Neukirchen-Vluyn
  • Neuss (Kaarst, Holzbüttgen, Büttgen, Vogelsang und Furth-Mitte)
  • Duisburg (Mündelheim, Friemersheim, Rumeln-Kaldenhausen und Rheinhausen-Mitte)

Unsere Pflegeberatung nach §37.3 bieten wir überregional an, auch z.B. in den Kreisen: Wesel, Kleve, Duisburg oder Düsseldorf.

Einkaufsbegleitung

UNSERE LEISTUNGEN

Wir sind ein Betreuungsdienst, der Sie bei allem unterstützt, was Sie für ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden benötigen. Wir entlasten Sie und Ihre Angehörigen und kümmern uns mit großer Hingabe um Ihre Bedürfnisse.

Die Alltagsbegleiter - Logo

Pflegeberatung

Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI

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Hilfe Rund-Ums-Haus

Hauswirtschaftliche Hilfe, Unterstützung im Garten

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Kochen und backen

Gemeinsam können Mahlzeiten gekocht werden.

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Unterstützung in Familien

Betreuung von Kinder und Jugendlichen.

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Demenzbetreuung

Entlastung für pflegende Angehörige

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Unterstützung bei Terminen

Arztbesuche, Einkaufsdienst, Botengänge

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Gemeinsame Aktivitäten

Gesellschaft leisten, spazieren gehen, gemeinsame Unternehmungen

Die Eheleute Smykalla mit Hund.

Über uns

Die Alltagsbegleiter Krefeld-Viersen – ein erfahrenes und herzliches Team mit verlässlichen Kolleginnen und Kollegen!

Unsere vielseitigen und qualifizierten Alltagsbegleiter und Betreuungskräfte leben und arbeiten ganz in Ihrer Nähe.

Unser gesetztes Ziel: Die passende Unterstützung für Sie persönlich auszuwählen.

Unser Büro in Krefeld-Fischeln ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner, ob telefonisch oder per E-Mail. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung/Expertise sowie einem starken Netzwerk.

Der Wunsch, so lange wie möglich in den vertrauten eigenen vier Wänden zu bleiben, besteht meistens bei (älteren) Menschen. Unabhängig von Ihrem Alter oder Ihrer gesundheitlichen Verfassung – hören wir Ihnen zu und finden für jedes Anliegen eine Lösung. Ein erstes, persönliches Beratungsgespräch vor Ort ist für uns unerlässlich und Teil unseres Services.

Unser stets motiviert wachsendes Team, freut sich darauf, Sie kennenlernen zu dürfen.

Wir rechnen unsere Leistungen mit der Krankenkasse ab

Die Alltagsbegleiter Krefeld-Viersen ist ein eingetragener und anerkannter Anbieter, der mit den Kranken- und Pflegekassen direkt abrechnen kann, sofern Sie einen Pflegegrad haben.

Gerne können Sie uns auch privat buchen. Sie erhalten von uns monatlich eine transparente Rechnung, die Sie bei verschiedenen Erstattungsszenarien verwenden können. Sprechen Sie uns an, wir finden immer eine gute Lösung.

Anerkannte Beratungsstelle zur Durchführung der Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI für die Regionen / Städte / Kreise:

Krefeld, Viersen, Duisburg, Düsseldorf, Kleve, Wesel, Rhein-Kreis-Neuss, Rhein-Sieg-Kreis

… ab Pflegegrad 2 ist diese Beratung bei ausschließlichem Bezug von Pflegegeld halbjährlich, ab PG 4 quartalsweise verpflichtend, sowie auf Wunsch bei PG 1 durchführbar. Wir klären über Leistungen auf, beurteilen die jeweilige individuelle Situation zusammen mit Ihnen und geben Tipps rund um die Pflege- und Versorgung.

… erhalten Sie bereits ab Pflegegrad 1. Es werden monatlich 131 EUR auf Ihrem Pflegekonto gutgeschrieben. Sie können jederzeit und ohne vorherige Beantragung Die Alltagsbegleiter Krefeld-Viersen beauftragen Sie zu unterstützen.

Das „Entlastungsbudget“ ist eine zusammengefasste Bezeichnung für den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzeitpflege, der ab dem 1. Juli 2025 durch §42a SGB XI eingeführt wurde. Es handelt sich um einen flexibel einsetzbaren Betrag in Höhe von 3.539 Euro pro Kalenderjahr, der Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zur Verfügung steht, und über dem wir Sie auch direkt unterstützen dürfen.

NEU ab 01.07.2025. Das Entlastungsbudget kann ab Feststellung von mindestens des Pflegegrades 2 direkt herangezogen werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Heranziehung/Beantragung dieser Leistung.

Die Beantragung dieser Leistung ist oft notwendig, wenn Sie den Pfleggrad ganz frisch haben und die Entlastungsleistungen §45 nicht für Ihre Betreuung ausreichen.

Unabhängig von Pflegegraden hat jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe im Krankheitsfall nach §38 SGB V.

Eine Haushaltshilfe, z.B. nach einem Unfall oder in einer Schwangerschaft, nach einer OP, nach einem Krankenhausaufenthalt kann als Verordnung durch einen Arzt/durch den sozialen Dienst im Krankenhaus ausgestellt bzw. direkt beantragt werden. Mit einem Eigenanteil als Selbstzahler ist zu rechnen. Auch hier erfolgt die Abrechnung direkt durch uns mit der Pflegekasse. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung!

  • Bearbeitung von Dokumenten
  • Wohnumfeldberatung
  • Wohnumfeldverbessende Maßnahmen
  • Wohnungsauflösungen

Anerkannte Beratungsstelle zur Durchführung der Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI für die Regionen / Städte / Kreise:

Krefeld, Viersen, Duisburg, Düsseldorf, Kleve, Wesel, Rhein-Kreis-Neuss, Rhein-Sieg-Kreis

… ab Pflegegrad 2 ist diese Beratung bei ausschließlichem Bezug von Pflegegeld halbjährlich, ab PG 4 quartalsweise verpflichtend, sowie auf Wunsch bei PG 1 durchführbar. Wir klären über Leistungen auf, beurteilen die jeweilige individuelle Situation zusammen mit Ihnen und geben Tipps rund um die Pflege- und Versorgung.

… erhalten Sie bereits ab Pflegegrad 1. Es werden monatlich 131 EUR auf Ihrem Pflegekonto gutgeschrieben. Sie können jederzeit und ohne vorherige Beantragung Die Alltagsbegleiter Krefeld-Viersen beauftragen Sie zu unterstützen.

Das „Entlastungsbudget“ ist eine zusammengefasste Bezeichnung für den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzeitpflege, der ab dem 1. Juli 2025 durch §42a SGB XI eingeführt wurde. Es handelt sich um einen flexibel einsetzbaren Betrag in Höhe von 3.539 Euro pro Kalenderjahr, der Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zur Verfügung steht, und über dem wir Sie auch direkt unterstützen dürfen.

NEU ab 01.07.2025. Das Entlastungsbudget kann ab Feststellung von mindestens des Pflegegrades 2 direkt herangezogen werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Heranziehung/Beantragung dieser Leistung.

Die Beantragung dieser Leistung ist oft notwendig, wenn Sie den Pfleggrad ganz frisch haben und die Entlastungsleistungen §45 nicht für Ihre Betreuung ausreichen.

Unabhängig von Pflegegraden hat jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe im Krankheitsfall nach §38 SGB V.

Eine Haushaltshilfe, z.B. nach einem Unfall oder in einer Schwangerschaft, nach einer OP, nach einem Krankenhausaufenthalt kann als Verordnung durch einen Arzt/durch den sozialen Dienst im Krankenhaus ausgestellt bzw. direkt beantragt werden. Mit einem Eigenanteil als Selbstzahler ist zu rechnen. Auch hier erfolgt die Abrechnung direkt durch uns mit der Pflegekasse. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung!

  • Bearbeitung von Dokumenten
  • Wohnumfeldberatung
  • Wohnumfeldverbessende Maßnahmen
  • Wohnungsauflösungen

“Auch im fortgeschrittenen Alter möchte ich weiterhin in meinen eigenen vier Wänden leben.
Das Team der, Die Alltagsbegleiter Krefeld-Viersen, unterstützen mich bei diesem Vorhaben mit viel Herz. Zuverlässig und an abgestimmten Terminen werde ich mit viel Empathie von zwei festen Betreuungskräften begleitet und betreut. ”

  • Freude am Umgang mit Menschen
  • Das Talent zur Selbstorganisation
  • Empathie und eine wertschätzende Kommunikation
  • Deutsch in Wort und Schrift
  • Mobilität (Führerschein Klasse B und ggf. ein eigener PKW)
  • Die Bereitschaft regelmäßig kleine Aufgaben am PC und Handy zu erfüllen z.B. Terminplanung
  • Offenheit für unterschiedliche Aufgaben wie zum Beispiel im Haushalt oder bei der Arztbegleitung

Betreuungskraft gem. §43b, 53b SGB XI

  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Minijob oder in Teilzeit (10-30 Std.)
  • freie Zeiteinteilung und keine Arbeit am Wochenende
  • einen sicheren Job in einem zukunftsträchtigen Bereich
  • gute Vereinbarung von Familie und Beruf
  • gesetzlich geregelte Urlaubszeit
  • diverse Möglichkeiten zur Weiterentwicklung
  • eine faire und pünktliche Entlohnung
  • sonstige Leistungen wie Wechselbonus, Bonus aber auch einer Zusatzkranken- und Unfallversicherung ( jedoch abhängig von der Betriebszugehörigkeit)

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. Dazu zählt für uns ein aktueller Lebenslauf sowie ein paar persönlichen Zeilen, in denen Sie uns Ihre Motivation und Ihre Qualitäten als zukünftiger Alltagsbegleiter schildern.

Jobs

Für eine verlässliche Betreuung unserer Kunden zu Hause brauchen wir weitere mobile Alltagsbegleiter mit einer gesunden Portion Selbstwert und Hilfsbereitschaft.

Sie kommen aus dem Betreuungs- oder Pflegebereich? Sie haben schon einige Erfahrungen hinsichtlich Betreuung in der Familie sammeln können? Sie sind offen und bereit als Quereinsteiger neue Erfahrungen zu machen und Sie sind motiviert sich in diesem Bereich ausbilden zu lassen? Generell sind Sie motiviert und strukturiert, dann sind Sie hier bei dem richtigen Arbeitgeber.

Jobs

Für eine verlässliche Betreuung unserer Kunden zu Hause brauchen wir weitere mobile Alltagsbegleiter mit einer gesunden Portion Selbstwert und Hilfsbereitschaft.

Sie kommen aus dem Betreuungs- oder Pflegebereich? Sie haben schon einige Erfahrungen hinsichtlich Betreuung in der Familie sammeln können? Sie sind offen und bereit als Quereinsteiger neue Erfahrungen zu machen und Sie sind motiviert sich in diesem Bereich ausbilden zu lassen? Generell sind Sie motiviert und strukturiert, dann sind Sie hier bei dem richtigen Arbeitgeber.

  • Freude am Umgang mit Menschen
  • Das Talent zur Selbstorganisation
  • Empathie und eine wertschätzende Kommunikation
  • Deutsch in Wort und Schrift
  • Mobilität (Führerschein Klasse B und ggf. ein eigener PKW)
  • Die Bereitschaft regelmäßig kleine Aufgaben am PC und Handy zu erfüllen z.B. Terminplanung
  • Offenheit für unterschiedliche Aufgaben wie zum Beispiel im Haushalt oder bei der Arztbegleitung

Betreuungskraft gem. §43b, 53b SGB XI

  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Minijob oder in Teilzeit (10-30 Std.)
  • freie Zeiteinteilung und keine Arbeit am Wochenende
  • einen sicheren Job in einem zukunftsträchtigen Bereich
  • gute Vereinbarung von Familie und Beruf
  • gesetzlich geregelte Urlaubszeit
  • diverse Möglichkeiten zur Weiterentwicklung
  • eine faire und pünktliche Entlohnung
  • sonstige Leistungen wie Wechselbonus, Bonus aber auch einer Zusatzkranken- und Unfallversicherung ( jedoch abhängig von der Betriebszugehörigkeit)

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. Dazu zählt für uns ein aktueller Lebenslauf sowie ein paar persönlichen Zeilen, in denen Sie uns Ihre Motivation und Ihre Qualitäten als zukünftiger Alltagsbegleiter schildern.

Sie haben Fragen?

Haben Sie Fragen oder möchten Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren? Nutzen Sie einfach das untenstehende Kontaktformular, um uns zu erreichen.